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von
2024-10-31 15:32
von
Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell

Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024 sprach sich eine überwiegende Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Mitglieder für ein neues zukünftiges Finanzierungsmodell aus. Je nach Verbrauch erfolgt eine Staffelung der Netzgebühr, die Grundgebühr beträgt 10 Euro pro Monat. Für zukünftige Leitungserneuerungen muss eine Investitionsrücklage gebildet werden. Diese beträgt 4 Euro pro Monat. Die Gebühren müssen jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht werden.

2024-10-31 15:32
von
von
2024-03-22 19:30
von
Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft

Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für Anfragen erreichbar, montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Notfalltelefon 0664 4144 680 ist immer aktiviert.

2024-03-22 19:30
von
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2024-03-22 19:05
von
UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung

Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für zusätzliche Sicherheit vor Wasserverkeimung. Die bei zahlreichen hochsensiblen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung bereits erprobte Technologie prüft das Trinkwasser kontinuierlich auf Verunreinigung. Im Falle einer Verkeimung wird eine weitere Wasserzufuhr unverzüglich abgebrochen. Somit ist ein optimaler Schutz des Trinkwassers gewährleistet, welches in das Leitungssystem eingespeist wird.

2024-03-22 19:05
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Teaser Version 2

Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell
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Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024

Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft
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Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für

UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung
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Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für

Teaser Version 3

/ Okt 2024
Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell
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Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024 sprach sich eine überwiegende Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Mitglieder für ein neues zukünftiges Finanzierungsmodell aus. Je nach Verbrauch erfolgt eine Staffelung der Netzgebühr, die Grundgebühr beträgt 10 Euro pro Monat. Für zukünftige Leitungserneuerungen muss eine Investitionsrücklage gebildet werden. Diese beträgt 4 Euro pro Monat. Die Gebühren müssen jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht werden.

/ Mär 2024
Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft
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Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für Anfragen erreichbar, montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Notfalltelefon 0664 4144 680 ist immer aktiviert.

Teaser Version 4

Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell

Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024 sprach sich eine überwiegende Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Mitglieder für ein neues zukünftiges Finanzierungsmodell aus. Je nach Verbrauch erfolgt eine Staffelung der Netzgebühr, die Grundgebühr beträgt 10 Euro pro Monat. Für zukünftige Leitungserneuerungen muss eine Investitionsrücklage gebildet werden. Diese beträgt 4 Euro pro Monat. Die Gebühren müssen jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht werden.

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Erreichbarkeit
Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft

Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für Anfragen erreichbar, montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Notfalltelefon 0664 4144 680 ist immer aktiviert.

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UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung

Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für zusätzliche Sicherheit vor Wasserverkeimung. Die bei zahlreichen hochsensiblen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung bereits erprobte Technologie prüft das Trinkwasser kontinuierlich auf Verunreinigung. Im Falle einer Verkeimung wird eine weitere Wasserzufuhr unverzüglich abgebrochen. Somit ist ein optimaler Schutz des Trinkwassers gewährleistet, welches in das Leitungssystem eingespeist wird.

von

Teaser Version 5

31 Okt 2024
Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell
22 Mär 2024
Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft
22 Mär 2024
UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung

Teaser Version 6

Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell

Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024 sprach sich eine überwiegende Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Mitglieder für ein neues zukünftiges Finanzierungsmodell aus. Je nach Verbrauch erfolgt eine Staffelung der Netzgebühr, die Grundgebühr beträgt 10 Euro pro Monat. Für zukünftige Leitungserneuerungen muss eine Investitionsrücklage gebildet werden. Diese beträgt 4 Euro pro Monat. Die Gebühren müssen jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht werden.

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Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft

Erreichbarkeit

Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für Anfragen erreichbar, montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Notfalltelefon 0664 4144 680 ist immer aktiviert.

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UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung

Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für zusätzliche Sicherheit vor Wasserverkeimung. Die bei zahlreichen hochsensiblen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung bereits erprobte Technologie prüft das Trinkwasser kontinuierlich auf Verunreinigung. Im Falle einer Verkeimung wird eine weitere Wasserzufuhr unverzüglich abgebrochen. Somit ist ein optimaler Schutz des Trinkwassers gewährleistet, welches in das Leitungssystem eingespeist wird.

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Teaser Version 7

Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024 sprach sich eine überwiegende Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Mitglieder für ein neues zukünftiges Finanzierungsmodell aus. Je nach Verbrauch erfolgt eine Staffelung der Netzgebühr, die Grundgebühr beträgt 10 Euro pro Monat. Für zukünftige Leitungserneuerungen muss eine Investitionsrücklage gebildet werden. Diese beträgt 4 Euro pro Monat. Die Gebühren müssen jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht werden.

Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell

Die Wassergenossenschaft ist zu bestimmten Zeiten auch vor Ort im „Wasserhaus“ am Kirchweg 2 für Anfragen erreichbar, montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Notfalltelefon 0664 4144 680 ist immer aktiviert.

Neue Bürozeiten der Wassergenossenschaft

Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für zusätzliche Sicherheit vor Wasserverkeimung. Die bei zahlreichen hochsensiblen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung bereits erprobte Technologie prüft das Trinkwasser kontinuierlich auf Verunreinigung. Im Falle einer Verkeimung wird eine weitere Wasserzufuhr unverzüglich abgebrochen. Somit ist ein optimaler Schutz des Trinkwassers gewährleistet, welches in das Leitungssystem eingespeist wird.

UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung

Teaser Version 8

Beschluss über zukünftiges Finanzierungsmodell
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Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Hönigtal am 23. Oktober 2024

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UV Technologie sorgt für Schutz vor Wasserverkeimung
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Bei den zwei Hönigtaler Brunnen der Wassergenossenschaft Hönigtal sorgt eine UV-Technologie für

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